Stadt- & Straßenfeste
Bei Festen mit Verkaufsständen, temporären Aufbauten und vielen Besuchern können besondere Brandschutzmaßnahmen notwendig werden.
Öffentliche Events
Ob Stadtfest, Bühne oder Veranstaltung mit besonderen Brandgefahren: AMS SanDienst aus Bottrop unterstützt Sie mit erfahrenem Personal aus dem Feuerwehrbereich und einer individuell abgestimmten Einsatzplanung für Ihre Brandsicherheitswache.
Erfahrene Feuerwehrleute im Team
Abgestimmt auf Ihre Veranstaltung
Regional verankert und flexibel
Begleitung von Veranstaltungen
AMS · BRANDSCHUTZ
Eine Brandsicherheitswache ist eine speziell eingesetzte Brandschutzbetreuung bei Veranstaltungen mit besonderen Brandgefahren. Sie dient dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen, die Einhaltung relevanter Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen und im Ereignisfall schnell zu reagieren.
Je nach Veranstaltungsart, örtlichen Gegebenheiten und behördlichen Vorgaben können unterschiedliche Maßnahmen erforderlich sein. Dazu gehören beispielsweise die Beobachtung brandgefährlicher Tätigkeiten, die Kontrolle freier Rettungswege und die Vorbereitung der Alarmierung.
AMS SanDienst aus Bottrop unterstützt Veranstalter in Nordrhein-Westfalen mit Personal aus dem Feuerwehrbereich. Art und Umfang der Betreuung werden auf die jeweilige Veranstaltung und ihre Anforderungen abgestimmt.
Brandgefährliche Abläufe beobachten, mögliche Risiken erkennen und auf vereinbarte Schutzmaßnahmen achten.
Auf die Freihaltung von Flucht-, Rettungs- und Angriffswegen im vorgesehenen Einsatzbereich achten.
Eine erforderliche Alarmierung einleiten und geeignete erste Maßnahmen im Rahmen der Einsatzaufgabe unterstützen.
Brandsicherheitswachen können bei unterschiedlichen Veranstaltungen erforderlich oder sinnvoll sein – insbesondere dann, wenn erhöhte Brandgefahren bestehen.
Entscheidend sind das konkrete Gefährdungspotenzial, die örtlichen Gegebenheiten und die geltenden behördlichen Anforderungen.
Bei Festen mit Verkaufsständen, temporären Aufbauten und vielen Besuchern können besondere Brandschutzmaßnahmen notwendig werden.
Öffentliche Events
Bühnenaufbauten, Lichttechnik und besondere szenische Abläufe können eine brandschutztechnische Betreuung erforderlich machen.
Bühnenveranstaltungen
Messebauten, Veranstaltungstechnik oder besondere Betriebsabläufe können zusätzliche Schutzmaßnahmen und eine Abstimmung mit dem Betreiber notwendig machen.
Gewerbliche Veranstaltungen
Offenes Feuer und zugelassene pyrotechnische oder szenische Effekte erfordern eine sorgfältige Gefährdungsbewertung und abgestimmte Brandschutzmaßnahmen.
Erhöhte BrandgefahrOb Stadtfest, Konzert, Messe oder individuelles Veranstaltungskonzept: AMS SanDienst aus Bottrop bespricht mit Ihnen die Anforderungen an eine mögliche Brandsicherheitswache in NRW.
Brandschutz endet nicht mit einer Veranstaltung. Auch in Industrie- und Gewerbebetrieben, auf Baustellen oder beim Ausfall wichtiger Brandschutztechnik können zusätzliche Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein.
AMS Sandienst aus Bottrop ist Ihr Ansprechpartner für die Planung und mögliche Gestellung von Brandwachen in Nordrhein-Westfalen.
Produktionsanlagen, Lagerhallen, Logistikstandorte und technische Betriebsbereiche können besondere Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz stellen.
Bei Instandhaltungsarbeiten, Umbauten oder zeitweise veränderten Betriebsbedingungen kann eine zusätzliche Brandwache Bestandteil eines festgelegten Schutzkonzepts sein.
Schweiß-, Trenn-, Löt- und andere feuergefährliche Arbeiten können besondere Brandrisiken verursachen – insbesondere in der Nähe brennbarer Materialien oder schwer einsehbarer Gebäudebereiche.
Je nach Gefährdung können Brandposten während der Arbeiten und anschließende Brandwachen zur Kontrolle auf Glimmnester, Rauchentwicklung und verdächtige Erwärmung vorgesehen werden.
Eine Brandwache kann als Kompensationsmaßnahme bei Ausfall oder vorübergehender Abschaltung einer Brandmeldeanlage (BMA) infrage kommen.
Fällt eine Brandmeldeanlage ganz oder teilweise aus, können die automatische Branderkennung, interne Alarmierung oder die Weiterleitung eines Alarms beeinträchtigt sein. Abhängig vom Gebäude, den betroffenen Anlagenfunktionen und den zuständigen Vorgaben können personelle Überwachungsmaßnahmen Bestandteil eines abgestimmten Kompensationskonzepts sein.
Wichtig: Eine Brandwache ersetzt eine vorgeschriebene Brandmeldeanlage nicht automatisch. Der Betreiber bleibt für wirksame Ersatzmaßnahmen verantwortlich. Je nach Situation sind insbesondere die Bauaufsicht, die zuständige Brandschutzdienststelle und gegebenenfalls der Sachversicherer einzubeziehen.
Klären, welche Gebäudebereiche, Meldergruppen und Sicherheitsfunktionen betroffen sind.
Erforderliche Überwachung, Alarmierungswege und Zuständigkeiten mit den maßgeblichen Stellen festlegen.
Personelle Besetzung, Einsatzbereiche, Kontrollaufgaben und Kommunikation entsprechend den Vorgaben abstimmen.
Ausfall, durchgeführte Maßnahmen und die spätere Wiederherstellung des regulären Anlagenschutzes nachvollziehbar festhalten.
Ob Industriebetrieb, Baustelle oder Ausfall einer Brandmeldeanlage: Teilen Sie AMS Sandienst die konkreten Einsatzbedingungen mit. Wir besprechen die Möglichkeiten einer passenden Brandwache.
Eine Brandsicherheitswache kann bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren rechtlich erforderlich sein. In Nordrhein-Westfalen sind insbesondere § 27 BHKG NRW und für bestimmte Versammlungsstätten § 41 SBauVO NRW relevant. Ob und in welcher Form eine Brandsicherheitswache gestellt werden muss, hängt von den konkreten Umständen und den zuständigen Stellen ab.
Brandsicherheitswachen
Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz regelt unter anderem die Anzeige brandgefährlicher Veranstaltungen und die Entscheidung über eine Brandsicherheitswache.
Brandsicherheitswache in Versammlungsstätten
Für Versammlungsstätten, die unter den Anwendungsbereich der Sonderbauverordnung NRW fallen, gelten besondere Vorgaben für Veranstaltungen und den Brandschutz.
Bevor eine Brandsicherheitswache organisiert wird, sollten die Anforderungen für die jeweilige Veranstaltung geklärt sein.
Veranstaltungsart, Besucherzahl, Bühnenflächen, technische Aufbauten und besondere Effekte betrachten.
Mit Gemeinde, Brandschutzdienststelle und gegebenenfalls dem Betreiber die erforderlichen Maßnahmen und Zuständigkeiten klären.
Prüfen, ob die Voraussetzungen für die vorgesehene Gestellung erfüllt sind und erforderliche Entscheidungen oder Bestätigungen vorliegen.
Nicht jede privat beauftragte Brandschutzbetreuung ersetzt automatisch eine vorgeschriebene Brandsicherheitswache der Feuerwehr. Maßgeblich sind die geltenden Rechtsvorschriften sowie die Entscheidungen beziehungsweise Bestätigungen der zuständigen Stellen. AMS kann die vorgesehenen Einsatzanforderungen mit Ihnen besprechen. Eine behördliche Entscheidung wird dadurch nicht ersetzt.
Sie planen eine Veranstaltung in NRW? Teilen Sie uns die Eckdaten und bereits vorliegende Anforderungen mit. Wir besprechen mit Ihnen den möglichen Einsatz einer Brandsicherheitswache.
Rechtlicher Überblick für Nordrhein-Westfalen. Die individuelle Beurteilung richtet sich nach den jeweils anwendbaren Vorschriften, behördlichen Vorgaben und den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort.
Sie benötigen eine Brandsicherheitswache für Ihre Veranstaltung in NRW? AMS SanDienst begleitet Sie von der ersten Anfrage bis zur abgestimmten Betreuung vor Ort.
Dabei berücksichtigen wir den Veranstaltungsrahmen, mögliche Brandgefahren und bereits vorliegende Anforderungen zuständiger Stellen.
Teilen Sie uns die wichtigsten Eckdaten Ihrer Veranstaltung mit: Art, Ort, Termin, Besucherzahl und besondere geplante Abläufe.
Ihre VeranstaltungsdatenGemeinsam betrachten wir die vorgesehenen Einsatzbereiche, mögliche Brandgefahren und bereits vorhandene behördliche Vorgaben oder Auflagen.
Rahmenbedingungen klärenAuf Grundlage der Anforderungen werden die mögliche personelle Besetzung, die Einsatzzeiten, Aufgaben und organisatorischen Schnittstellen abgestimmt.
Planung & AngebotBei einer vereinbarten Beauftragung unterstützt das eingesetzte Personal die festgelegten Brandschutzaufgaben und die Kommunikation vor Ort.
Betreuung vor OrtDiese Angaben erleichtern eine erste Einschätzung:
Sie haben bereits konkrete Vorgaben oder möchten zunächst den möglichen Bedarf besprechen? Senden Sie uns Ihre Veranstaltungsdaten.
Hinweis: Der konkrete Einsatz und die Zulässigkeit einer Gestellung richten sich nach den anwendbaren Vorschriften und gegebenenfalls erforderlichen behördlichen Entscheidungen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Rechtsgrundlagen für Brandsicherheitswachen.
Sie planen ein Stadtfest, eine Bühnenshow, eine Messe oder eine andere Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen? AMS SanDienst aus Bottrop bespricht mit Ihnen die Anforderungen und Möglichkeiten einer individuell abgestimmten Brandsicherheitswache.
Wann ist eine Brandsicherheitswache erforderlich? Wer darf sie stellen und welche Kosten entstehen? Hier beantworten wir wichtige Fragen rund um den Brandschutz bei Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen.
Eine Brandsicherheitswache kann bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren vorgeschrieben sein. Nach § 27 BHKG NRW entscheidet die zuständige Gemeinde, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist.
Für bestimmte Versammlungsstätten enthält § 41 SBauVO NRW zusätzliche Vorgaben. So muss bei Veranstaltungen auf Großbühnen oder auf Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche grundsätzlich eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. Eine gesetzlich geregelte Ausnahme ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.
Mehr zu den gesetzlichen Vorgaben ↗Nach § 27 BHKG NRW entscheidet die Gemeinde über die Erforderlichkeit einer Brandsicherheitswache bei entsprechend brandgefährlichen Veranstaltungen. Sie kann dazu Auflagen erteilen.
Zusätzlich können Vorgaben aus dem Baurecht, einer Genehmigung oder den Betriebspflichten einer Versammlungsstätte gelten. Veranstalter sollten deshalb frühzeitig mit der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Brandschutzdienststelle und dem Betreiber sprechen.
Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen ↗Eine private Gestellung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach § 27 Absatz 2 BHKG NRW kann der Veranstalter die Aufgabe übernehmen, wenn er eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache stellen kann. Die Gemeinde ist hierbei einzubeziehen.
Für Großbühnen und Szenenflächen mit mehr als 200 m² sieht § 41 SBauVO NRW besondere Vorgaben vor. Dort ist die Bestätigung der Brandschutzdienststelle für die gesetzlich geregelte Ausnahme von der Feuerwehrwache maßgeblich.
Eine bloße Beauftragung eines privaten Unternehmens ersetzt diese Voraussetzungen nicht automatisch. AMS kann einen möglichen Einsatz mit Ihnen anhand der vorhandenen Anforderungen besprechen.
§ 27 BHKG NRW nachlesen ↗Eine Brandsicherheitswache dient dem vorbeugenden Brandschutz und der schnellen Reaktion bei einem Brandereignis. Ihre Aufgaben richten sich nach dem jeweiligen Einsatz.
Typische Tätigkeiten sind die Beobachtung möglicher Brandgefahren, die Kontrolle von Rettungs- und Angriffswegen, das Überwachen vereinbarter Schutzmaßnahmen, die Einleitung einer Alarmierung und geeignete erste Maßnahmen im Gefahrenfall.
Aufgaben einer Brandsicherheitswache ↗Das Personal muss für die vorgesehenen Aufgaben fachlich geeignet und ausreichend ausgebildet sein. Welche Qualifikationen im konkreten Fall erforderlich sind, hängt unter anderem von den gesetzlichen Vorgaben, der Gefährdungslage und den Anforderungen der zuständigen Stellen ab.
Eine gewöhnliche Brandschutzhelfer-Ausbildung ist deshalb nicht automatisch ausreichend, um eine behördlich vorgeschriebene Brandsicherheitswache zu stellen. AMS setzt nach eigenen Angaben auch Personal mit Feuerwehrerfahrung ein.
Personelle Anforderungen besprechen ↗Die Kosten einer Brandsicherheitswache hängen unter anderem von der Einsatzdauer, der erforderlichen Personalstärke, den Aufgaben und den örtlichen Anforderungen ab. Deshalb ist ohne konkrete Veranstaltungsdaten keine seriöse Pauschale möglich.
Stellt die öffentliche Feuerwehr die Brandsicherheitswache, kann die Gemeinde nach § 52 Absatz 5 BHKG NRW dafür Entgelte erheben. Bei einer möglichen privaten Gestellung sind die vereinbarten Leistungen Grundlage des Angebots.
Individuelles Angebot anfragen ↗Eine Brandsicherheitswache sollte möglichst früh in die Veranstaltungsplanung einbezogen werden. § 27 BHKG NRW verlangt bei den dort erfassten Veranstaltungen eine rechtzeitige Anzeige bei der Gemeinde.
Konkrete Vorlaufzeiten können je nach Kommune und Genehmigungsverfahren variieren. Für eine erste Anfrage bei AMS sind insbesondere Veranstaltungsort, Datum, Einsatzzeiten, Besucherzahl, Bühnenaufbauten, geplante Feuer- oder Spezialeffekte sowie vorhandene Auflagen hilfreich.
Beauftragung in vier Schritten ↗Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die für Aufgaben im betrieblichen Brandschutz geschult werden. Sie unterstützen insbesondere bei der Brandverhütung, der Alarmierung und ersten Maßnahmen im Brandfall.
Eine Brandsicherheitswache übernimmt dagegen festgelegte Brandschutzaufgaben im Rahmen einer Veranstaltung. Ihre Anforderungen können über die Qualifikation eines betrieblichen Brandschutzhelfers hinausgehen. Beide Leistungen erfüllen unterschiedliche Zwecke.
Zur Brandschutzhelfer-Ausbildung ↗Die Antworten berücksichtigen insbesondere das BHKG NRW und die Sonderbauverordnung NRW. Maßgeblich bleiben die im Einzelfall geltenden Vorschriften und Entscheidungen der zuständigen Behörden.
Sie benötigen einen Sanitätsdienst, eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder Unterstützung im Brandschutz? Sprechen Sie mit AMS SanDienst aus Bottrop über Ihr Vorhaben.
Erzählen Sie uns, was Sie planen. Wir besprechen gemeinsam Ihre Anforderungen und finden eine passende Lösung für Ihre Veranstaltung oder Schulung.
Persönliche Beratung.
Individuelle Planung.
Zuverlässige Umsetzung.
Wählen Sie die gewünschte Leistung und beschreiben Sie kurz Ihr Vorhaben. Wir setzen uns mit Ihnen in Verbindung.
Neben Brandsicherheitswachen bietet AMS SanDienst aus Bottrop weitere Leistungen für Veranstalter und Unternehmen in Nordrhein-Westfalen. Entdecken Sie unsere Sanitätsdienste, die Brandschutzhelfer-Ausbildung und praxisnahe Erste-Hilfe-Kurse.
01
VERANSTALTUNGSSICHERHEIT
Medizinische Absicherung von Veranstaltungen mit qualifiziertem Sanitäts- und Rettungsdienstpersonal. Individuell geplant für Stadtfeste, Konzerte, Sportveranstaltungen und Firmenevents.
Sanitätsdienst entdecken ↗
02
BETRIEBLICHER BRANDSCHUTZ
Brandschutzhelfer-Ausbildung gemäß DGUV Information 205-023. Praxisnahe Schulungen mit theoretischen Grundlagen, Verhalten im Brandfall und Übungen am Feuerlöscher.
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03
ERSTE-HILFE-AUSBILDUNG
Erste-Hilfe-Ausbildung und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer, Unternehmen und weitere Zielgruppen. Mit erfahrenen Ausbildern und praktischen Übungen für den Notfall.
Erste-Hilfe-Kurse ansehen ↗Ob Brandsicherheitswache, Sanitätsdienst oder Schulungen für Ihr Team: Sprechen Sie mit AMS über Ihren Bedarf.