BRANDSCHUTZ · VERANSTALTUNGEN · NRW

Brandsicherheits­wache für Veranstaltungen in NRW.

Ob Stadtfest, Bühne oder Veranstaltung mit besonderen Brandgefahren: AMS SanDienst aus Bottrop unterstützt Sie mit erfahrenem Personal aus dem Feuerwehrbereich und einer individuell abgestimmten Einsatzplanung für Ihre Brandsicherheitswache.

AMS SANDIENST BOTTROP · RUHRGEBIET · NRW
01 / PERSONAL Feuerwehrpraxis

Erfahrene Feuerwehrleute im Team

02 / PLANUNG Individuell

Abgestimmt auf Ihre Veranstaltung

03 / STANDORT Bottrop & NRW

Regional verankert und flexibel

04 / LEISTUNG Brandschutz vor Ort

Begleitung von Veranstaltungen

Praxisaufnahme aus dem Brandschutzbereich von AMS SanDienst und Bonimed AMS · BRANDSCHUTZ
ERFAHRUNG AUS DER PRAXIS Sicherheit beginnt mit Vorbereitung.
Wissen & Aufgaben

Was ist eine Brandsicherheits­wache?

Eine Brandsicherheitswache ist eine speziell eingesetzte Brandschutzbetreuung bei Veranstaltungen mit besonderen Brandgefahren. Sie dient dazu, Risiken frühzeitig zu erkennen, die Einhaltung relevanter Sicherheitsmaßnahmen zu überwachen und im Ereignisfall schnell zu reagieren.

Je nach Veranstaltungsart, örtlichen Gegebenheiten und behördlichen Vorgaben können unterschiedliche Maßnahmen erforderlich sein. Dazu gehören beispielsweise die Beobachtung brandgefährlicher Tätigkeiten, die Kontrolle freier Rettungswege und die Vorbereitung der Alarmierung.

AMS SanDienst aus Bottrop unterstützt Veranstalter in Nordrhein-Westfalen mit Personal aus dem Feuerwehrbereich. Art und Umfang der Betreuung werden auf die jeweilige Veranstaltung und ihre Anforderungen abgestimmt.

01

Brandgefahren frühzeitig erkennen

Brandgefährliche Abläufe beobachten, mögliche Risiken erkennen und auf vereinbarte Schutzmaßnahmen achten.

02

Rettungswege im Blick behalten

Auf die Freihaltung von Flucht-, Rettungs- und Angriffswegen im vorgesehenen Einsatzbereich achten.

03

Im Ernstfall schnell handeln

Eine erforderliche Alarmierung einleiten und geeignete erste Maßnahmen im Rahmen der Einsatzaufgabe unterstützen.

Brandsicherheitswache anfragen
Einsatzbereiche

Wo Brandschutz entscheidend ist.

Brandsicherheitswachen können bei unterschiedlichen Veranstaltungen erforderlich oder sinnvoll sein – insbesondere dann, wenn erhöhte Brandgefahren bestehen.

Entscheidend sind das konkrete Gefährdungspotenzial, die örtlichen Gegebenheiten und die geltenden behördlichen Anforderungen.

AMS SanDienst bei der Veranstaltungsbetreuung
01 ÖFFENTLICHE VERANSTALTUNGEN

Stadt- & Straßenfeste

Bei Festen mit Verkaufsständen, temporären Aufbauten und vielen Besuchern können besondere Brandschutzmaßnahmen notwendig werden.

Öffentliche Events
Brandschutztechnische Ausrüstung als Motiv für die Veranstaltungsabsicherung
02 BÜHNEN & VERANSTALTUNGSSTÄTTEN

Konzerte & Bühnenshows

Bühnenaufbauten, Lichttechnik und besondere szenische Abläufe können eine brandschutztechnische Betreuung erforderlich machen.

Bühnenveranstaltungen
AMS SanDienst Teamaufnahme zur Illustration individueller Einsatzplanung
03 TEMPORÄRE VERANSTALTUNGEN

Messen & Firmenevents

Messebauten, Veranstaltungstechnik oder besondere Betriebsabläufe können zusätzliche Schutzmaßnahmen und eine Abstimmung mit dem Betreiber notwendig machen.

Gewerbliche Veranstaltungen
Praktische Brandschutzübung mit Feuerlöscher bei AMS
04 BESONDERE BRANDGEFAHREN

Feuer- & Spezialeffekte

Offenes Feuer und zugelassene pyrotechnische oder szenische Effekte erfordern eine sorgfältige Gefährdungsbewertung und abgestimmte Brandschutzmaßnahmen.

Erhöhte Brandgefahr
Ihre Veranstaltung ist nicht dabei?

Ob Stadtfest, Konzert, Messe oder individuelles Veranstaltungskonzept: AMS SanDienst aus Bottrop bespricht mit Ihnen die Anforderungen an eine mögliche Brandsicherheitswache in NRW.

Einsatzbedarf besprechen
Brandschutz für Betriebe und Objekte

Brandwachen. Auch abseits der Bühne.

Brandschutz endet nicht mit einer Veranstaltung. Auch in Industrie- und Gewerbebetrieben, auf Baustellen oder beim Ausfall wichtiger Brandschutztechnik können zusätzliche Überwachungs- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich sein.

AMS Sandienst aus Bottrop ist Ihr Ansprechpartner für die Planung und mögliche Gestellung von Brandwachen in Nordrhein-Westfalen.

01 / INDUSTRIE

Brandwache für Industrie & Gewerbe.

Produktionsanlagen, Lagerhallen, Logistikstandorte und technische Betriebsbereiche können besondere Anforderungen an den vorbeugenden Brandschutz stellen.

Bei Instandhaltungsarbeiten, Umbauten oder zeitweise veränderten Betriebsbedingungen kann eine zusätzliche Brandwache Bestandteil eines festgelegten Schutzkonzepts sein.

Produktionsstätten Lager & Logistik Instandhaltung
Brandwache anfragen
02 / BAUSTELLEN

Brandposten auf Baustellen & bei Heißarbeiten.

Schweiß-, Trenn-, Löt- und andere feuergefährliche Arbeiten können besondere Brandrisiken verursachen – insbesondere in der Nähe brennbarer Materialien oder schwer einsehbarer Gebäudebereiche.

Je nach Gefährdung können Brandposten während der Arbeiten und anschließende Brandwachen zur Kontrolle auf Glimmnester, Rauchentwicklung und verdächtige Erwärmung vorgesehen werden.

Schweißarbeiten Brandposten Nachkontrollen
Baustellenabsicherung anfragen
03 / TECHNISCHE KOMPENSATION

Brandmeldeanlage ausgefallen?

Eine Brandwache kann als Kompensationsmaßnahme bei Ausfall oder vorübergehender Abschaltung einer Brandmeldeanlage (BMA) infrage kommen.

Fällt eine Brandmeldeanlage ganz oder teilweise aus, können die automatische Branderkennung, interne Alarmierung oder die Weiterleitung eines Alarms beeinträchtigt sein. Abhängig vom Gebäude, den betroffenen Anlagenfunktionen und den zuständigen Vorgaben können personelle Überwachungsmaßnahmen Bestandteil eines abgestimmten Kompensationskonzepts sein.

Wichtig: Eine Brandwache ersetzt eine vorgeschriebene Brandmeldeanlage nicht automatisch. Der Betreiber bleibt für wirksame Ersatzmaßnahmen verantwortlich. Je nach Situation sind insbesondere die Bauaufsicht, die zuständige Brandschutzdienststelle und gegebenenfalls der Sachversicherer einzubeziehen.

Worauf es bei einem Ausfall ankommt
01

Ausfallumfang feststellen

Klären, welche Gebäudebereiche, Meldergruppen und Sicherheitsfunktionen betroffen sind.

02

Ersatzmaßnahmen abstimmen

Erforderliche Überwachung, Alarmierungswege und Zuständigkeiten mit den maßgeblichen Stellen festlegen.

03

Brandwache organisieren

Personelle Besetzung, Einsatzbereiche, Kontrollaufgaben und Kommunikation entsprechend den Vorgaben abstimmen.

04

Maßnahmen dokumentieren

Ausfall, durchgeführte Maßnahmen und die spätere Wiederherstellung des regulären Anlagenschutzes nachvollziehbar festhalten.

Rechtsgrundlagen · Nordrhein-Westfalen

Wann ist eine Brandsicherheits­wache vorgeschrieben?

Eine Brandsicherheitswache kann bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren rechtlich erforderlich sein. In Nordrhein-Westfalen sind insbesondere § 27 BHKG NRW und für bestimmte Versammlungsstätten § 41 SBauVO NRW relevant. Ob und in welcher Form eine Brandsicherheitswache gestellt werden muss, hängt von den konkreten Umständen und den zuständigen Stellen ab.

RECHTSGRUNDLAGE 01 Landesrecht NRW

§ 27 BHKG NRW

Brandsicherheitswachen

Das Gesetz über den Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz regelt unter anderem die Anzeige brandgefährlicher Veranstaltungen und die Entscheidung über eine Brandsicherheitswache.

  • Veranstaltungen mit erhöhter Brandgefahr und möglicher Gefährdung vieler Personen sind der Gemeinde rechtzeitig anzuzeigen.
  • Die Gemeinde entscheidet, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist, und kann Auflagen erteilen.
  • Kann der Veranstalter eine geeignete Brandsicherheitswache stellen, hat die Gemeinde ihm diese Aufgabe zu übertragen. Andernfalls übernimmt die Gemeinde die Gestellung.
§ 27 BHKG NRW im Original lesen
RECHTSGRUNDLAGE 02 Sonderbauverordnung

§ 41 SBauVO NRW

Brandsicherheitswache in Versammlungsstätten

Für Versammlungsstätten, die unter den Anwendungsbereich der Sonderbauverordnung NRW fallen, gelten besondere Vorgaben für Veranstaltungen und den Brandschutz.

  • Bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren muss der Betreiber eine Brandsicherheitswache einrichten.
  • Bei Veranstaltungen auf Großbühnen sowie Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche ist grundsätzlich eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr vorgeschrieben.
  • Eine Ausnahme ist möglich, wenn die Brandschutzdienststelle dem Betreiber eine ausreichende Anzahl ausgebildeter Kräfte zur Wahrnehmung dieser Aufgaben bestätigt.
§ 41 SBauVO NRW im Original lesen
Orientierung für Veranstalter

Drei Fragen vor der Beauftragung.

Bevor eine Brandsicherheitswache organisiert wird, sollten die Anforderungen für die jeweilige Veranstaltung geklärt sein.

01

Welche Brandgefahren bestehen?

Veranstaltungsart, Besucherzahl, Bühnenflächen, technische Aufbauten und besondere Effekte betrachten.

02

Welche Vorgaben gelten?

Mit Gemeinde, Brandschutzdienststelle und gegebenenfalls dem Betreiber die erforderlichen Maßnahmen und Zuständigkeiten klären.

03

Wer darf die Wache stellen?

Prüfen, ob die Voraussetzungen für die vorgesehene Gestellung erfüllt sind und erforderliche Entscheidungen oder Bestätigungen vorliegen.

Private Brandsicherheitswache: Was ist zu beachten?

Nicht jede privat beauftragte Brandschutzbetreuung ersetzt automatisch eine vorgeschriebene Brandsicherheitswache der Feuerwehr. Maßgeblich sind die geltenden Rechtsvorschriften sowie die Entscheidungen beziehungsweise Bestätigungen der zuständigen Stellen. AMS kann die vorgesehenen Einsatzanforderungen mit Ihnen besprechen. Eine behördliche Entscheidung wird dadurch nicht ersetzt.

AMS SANDDIENST

Sie planen eine Veranstaltung in NRW? Teilen Sie uns die Eckdaten und bereits vorliegende Anforderungen mit. Wir besprechen mit Ihnen den möglichen Einsatz einer Brandsicherheitswache.

Einsatzanforderungen besprechen

Rechtlicher Überblick für Nordrhein-Westfalen. Die individuelle Beurteilung richtet sich nach den jeweils anwendbaren Vorschriften, behördlichen Vorgaben und den tatsächlichen Verhältnissen vor Ort.

Planung & Zusammenarbeit

Brandsicherheits­wache planen. In vier Schritten.

Sie benötigen eine Brandsicherheitswache für Ihre Veranstaltung in NRW? AMS SanDienst begleitet Sie von der ersten Anfrage bis zur abgestimmten Betreuung vor Ort.

Dabei berücksichtigen wir den Veranstaltungsrahmen, mögliche Brandgefahren und bereits vorliegende Anforderungen zuständiger Stellen.

  1. ERSTKONTAKT

    Anfrage senden.

    Teilen Sie uns die wichtigsten Eckdaten Ihrer Veranstaltung mit: Art, Ort, Termin, Besucherzahl und besondere geplante Abläufe.

    Ihre Veranstaltungsdaten
  2. ANFORDERUNGEN

    Bedarf besprechen.

    Gemeinsam betrachten wir die vorgesehenen Einsatzbereiche, mögliche Brandgefahren und bereits vorhandene behördliche Vorgaben oder Auflagen.

    Rahmenbedingungen klären
  3. EINSATZPLANUNG

    Einsatz abstimmen.

    Auf Grundlage der Anforderungen werden die mögliche personelle Besetzung, die Einsatzzeiten, Aufgaben und organisatorischen Schnittstellen abgestimmt.

    Planung & Angebot
  4. VERANSTALTUNGSTAG

    Sicherheit begleiten.

    Bei einer vereinbarten Beauftragung unterstützt das eingesetzte Personal die festgelegten Brandschutzaufgaben und die Kommunikation vor Ort.

    Betreuung vor Ort
Gut vorbereitet anfragen.

Diese Angaben erleichtern eine erste Einschätzung:

  • Datum & Veranstaltungsort
  • Art & Größe der Veranstaltung
  • Besondere Brandgefahren
  • Vorliegende Auflagen, falls vorhanden
AMS SANDIENST

Ihre Veranstaltung. Unsere Erfahrung.

Sie haben bereits konkrete Vorgaben oder möchten zunächst den möglichen Bedarf besprechen? Senden Sie uns Ihre Veranstaltungsdaten.

Hinweis: Der konkrete Einsatz und die Zulässigkeit einer Gestellung richten sich nach den anwendbaren Vorschriften und gegebenenfalls erforderlichen behördlichen Entscheidungen. Weitere Informationen finden Sie in unseren Rechtsgrundlagen für Brandsicherheitswachen.

Ihre Anfrage an AMS

Brandschutz beginnt mit guter Planung.

Sie planen ein Stadtfest, eine Bühnenshow, eine Messe oder eine andere Veranstaltung in Nordrhein-Westfalen? AMS SanDienst aus Bottrop bespricht mit Ihnen die Anforderungen und Möglichkeiten einer individuell abgestimmten Brandsicherheitswache.

Bottrop · Ruhrgebiet · Nordrhein-Westfalen
Fragen & Antworten

Häufige Fragen zur Brandsicherheits­wache.

Wann ist eine Brandsicherheitswache erforderlich? Wer darf sie stellen und welche Kosten entstehen? Hier beantworten wir wichtige Fragen rund um den Brandschutz bei Veranstaltungen in Nordrhein-Westfalen.

01

Wann ist eine Brandsicherheitswache in NRW Pflicht?

Eine Brandsicherheitswache kann bei Veranstaltungen mit erhöhten Brandgefahren vorgeschrieben sein. Nach § 27 BHKG NRW entscheidet die zuständige Gemeinde, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich ist.

Für bestimmte Versammlungsstätten enthält § 41 SBauVO NRW zusätzliche Vorgaben. So muss bei Veranstaltungen auf Großbühnen oder auf Szenenflächen mit mehr als 200 m² Grundfläche grundsätzlich eine Brandsicherheitswache der Feuerwehr anwesend sein. Eine gesetzlich geregelte Ausnahme ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich.

Mehr zu den gesetzlichen Vorgaben
02

Wer entscheidet, ob eine Brandsicherheitswache benötigt wird?

Nach § 27 BHKG NRW entscheidet die Gemeinde über die Erforderlichkeit einer Brandsicherheitswache bei entsprechend brandgefährlichen Veranstaltungen. Sie kann dazu Auflagen erteilen.

Zusätzlich können Vorgaben aus dem Baurecht, einer Genehmigung oder den Betriebspflichten einer Versammlungsstätte gelten. Veranstalter sollten deshalb frühzeitig mit der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Brandschutzdienststelle und dem Betreiber sprechen.

Zuständigkeiten und Rechtsgrundlagen
03

Darf ein privater Dienstleister eine Brandsicherheitswache stellen?

Eine private Gestellung ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Nach § 27 Absatz 2 BHKG NRW kann der Veranstalter die Aufgabe übernehmen, wenn er eine den Anforderungen genügende Brandsicherheitswache stellen kann. Die Gemeinde ist hierbei einzubeziehen.

Für Großbühnen und Szenenflächen mit mehr als 200 m² sieht § 41 SBauVO NRW besondere Vorgaben vor. Dort ist die Bestätigung der Brandschutzdienststelle für die gesetzlich geregelte Ausnahme von der Feuerwehrwache maßgeblich.

Eine bloße Beauftragung eines privaten Unternehmens ersetzt diese Voraussetzungen nicht automatisch. AMS kann einen möglichen Einsatz mit Ihnen anhand der vorhandenen Anforderungen besprechen.

§ 27 BHKG NRW nachlesen
04

Welche Aufgaben übernimmt eine Brandsicherheitswache?

Eine Brandsicherheitswache dient dem vorbeugenden Brandschutz und der schnellen Reaktion bei einem Brandereignis. Ihre Aufgaben richten sich nach dem jeweiligen Einsatz.

Typische Tätigkeiten sind die Beobachtung möglicher Brandgefahren, die Kontrolle von Rettungs- und Angriffswegen, das Überwachen vereinbarter Schutzmaßnahmen, die Einleitung einer Alarmierung und geeignete erste Maßnahmen im Gefahrenfall.

Aufgaben einer Brandsicherheitswache
05

Welche Qualifikation muss das Personal einer Brandsicherheitswache haben?

Das Personal muss für die vorgesehenen Aufgaben fachlich geeignet und ausreichend ausgebildet sein. Welche Qualifikationen im konkreten Fall erforderlich sind, hängt unter anderem von den gesetzlichen Vorgaben, der Gefährdungslage und den Anforderungen der zuständigen Stellen ab.

Eine gewöhnliche Brandschutzhelfer-Ausbildung ist deshalb nicht automatisch ausreichend, um eine behördlich vorgeschriebene Brandsicherheitswache zu stellen. AMS setzt nach eigenen Angaben auch Personal mit Feuerwehrerfahrung ein.

Personelle Anforderungen besprechen
06

Was kostet eine Brandsicherheitswache für eine Veranstaltung?

Die Kosten einer Brandsicherheitswache hängen unter anderem von der Einsatzdauer, der erforderlichen Personalstärke, den Aufgaben und den örtlichen Anforderungen ab. Deshalb ist ohne konkrete Veranstaltungsdaten keine seriöse Pauschale möglich.

Stellt die öffentliche Feuerwehr die Brandsicherheitswache, kann die Gemeinde nach § 52 Absatz 5 BHKG NRW dafür Entgelte erheben. Bei einer möglichen privaten Gestellung sind die vereinbarten Leistungen Grundlage des Angebots.

Individuelles Angebot anfragen
07

Wie früh sollte eine Brandsicherheitswache angefragt werden?

Eine Brandsicherheitswache sollte möglichst früh in die Veranstaltungsplanung einbezogen werden. § 27 BHKG NRW verlangt bei den dort erfassten Veranstaltungen eine rechtzeitige Anzeige bei der Gemeinde.

Konkrete Vorlaufzeiten können je nach Kommune und Genehmigungsverfahren variieren. Für eine erste Anfrage bei AMS sind insbesondere Veranstaltungsort, Datum, Einsatzzeiten, Besucherzahl, Bühnenaufbauten, geplante Feuer- oder Spezialeffekte sowie vorhandene Auflagen hilfreich.

Beauftragung in vier Schritten
08

Was ist der Unterschied zwischen Brandschutzhelfer und Brandsicherheitswache?

Brandschutzhelfer sind Beschäftigte, die für Aufgaben im betrieblichen Brandschutz geschult werden. Sie unterstützen insbesondere bei der Brandverhütung, der Alarmierung und ersten Maßnahmen im Brandfall.

Eine Brandsicherheitswache übernimmt dagegen festgelegte Brandschutzaufgaben im Rahmen einer Veranstaltung. Ihre Anforderungen können über die Qualifikation eines betrieblichen Brandschutzhelfers hinausgehen. Beide Leistungen erfüllen unterschiedliche Zwecke.

Zur Brandschutzhelfer-Ausbildung
Rechtliche Informationen transparent erklärt.

Die Antworten berücksichtigen insbesondere das BHKG NRW und die Sonderbauverordnung NRW. Maßgeblich bleiben die im Einzelfall geltenden Vorschriften und Entscheidungen der zuständigen Behörden.

Kontakt & Anfrage

Ihr Vorhaben.
Unsere Unterstützung.

Sie benötigen einen Sanitätsdienst, eine Erste-Hilfe-Ausbildung oder Unterstützung im Brandschutz? Sprechen Sie mit AMS SanDienst aus Bottrop über Ihr Vorhaben.

Wir sind für Sie da

Persönlich erreichbar. Für Ihre Sicherheit.

Erzählen Sie uns, was Sie planen. Wir besprechen gemeinsam Ihre Anforderungen und finden eine passende Lösung für Ihre Veranstaltung oder Schulung.

STANDORT Bottrop · Nordrhein-Westfalen

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Unverbindliche Anfrage

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