Brandschutzhelfer Ausbildung in NRW und Ruhrgebiet

Brandschutzhelfer Ausbildung in NRW und Ruhrgebiet

Brandschutzhelfer Ausbildung NRW
Erste Hilfe Ausbildung NRW Berufsgenossenschaft
Brandschutzhelfer und Brandsicherheitswache
Erste Hilfe, Sanitätsdienst, Brandschutzhelfer NRW
Rettungswagen für Ihren Sanitätsdienst

Brandschutzhelfer Ausbildung gemäß DGUV 205-023


Ein Brandereignis in Ihrem Betriebt stellt enorme Gefahr für Mensch und Sachwerte da. Deswegen ist es wichtig fachlich gut ausgebildete Brandschutzhelfer im Betrieb zu haben.

Jedes Unternehmen hat die Pflicht eigene Mitarbeiter für den Notfall auszubilden. Neben der Erste-Hilfe-Ausbildung gehört die Brandschutzhelfer-Ausbildung zu den wichtigsten Bestandteilen der Gefahrenabwehr und zum Schutz Ihres Betriebes.

Zur Vorbeugung von Brandgefahren gehört eine regelmäßige Aus- und Fortbildung aller Mitarbeiter.
Deshalb sind Sie als Unternehmen in der Pflicht ihre Mitarbeiter für den Notfall auszubilden und zu benennen.
Die von Ihnen ausgewählten Mitarbeiter schützen Ihre Mitarbeiter, Ihren Betrieb und Sie selbst im Notfall durch Erste-Hilfe Leistungen, Bekämpfen von Bränden oder Einleiten von Evakuierungsmaßnahmen.

Jeder Mitarbeiter in Ihren Betrieb hat die Möglichkeit zum Brandschutzhelfer oder Erst Helfer ausgebildet zu werden.
Mit der Ausbildung Ihrer Mitarbeiter zum Brandschutzhelfer oder Ersthelfer kommen Sie Ihrer gesetzlichen Pflicht nach.

Brandschutzhelfer und Brandsicherheitswache
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Rechtsgrundlagen:
•DGUV 205-023
•Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG): §10 Abs. 2 „Erste Hilfe und sonstige Notfallmaßnahmen
•Grundsätze der Prävention“ (DGUV Vorschrift 1) § 22 Abs. 2 „Notfallmaßnahmen“
•ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“ Abschnitt 6.2

Anzahl von Brandschutzhelfern im Betrieb:
Die notwendige Anzahl von Brandschutzhelfern ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Ein Anteil von 5% der Beschäftigten ist gemäß DGUV Information 205-023 bei normaler Brandgefährdung die Regel.

Fortbildung der Brandschutzausbildung:
Gemäß DGUV Information 205-023 sollte die Ausbildung in Abständen von ca. 3-5 Jahren wiederholt werden. Bei Brandschutztechnischen Änderungen im Betrieb, wie z.B. erhöhte Brandlast, ist die Fortbildung in kürzeren Abständen zu wiederholen.

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Lehrgangsdauer:
Wir planen für Sie ca. 3-4 Stunden pro Schulung ein. Die Dauer der Ausbildung zum Brandschutzhelfer hängt von der Lehrgangsgröße ab. Wir möchten jedem einzelnen Lehrgangsteilnehmer die Möglichkeit geben, ausreichend praktische Übungszeit zu geben. Uns ist es wichtig, dass jeder Teilnehmer die Handhabung in der Praxis umsetzen kann.
Gerne Planen wir auch gemeinsam den zeitlichen Ablauf Ihrer Schulung, um Ihren betrieblichen Tagesablauf nicht zu stören.

Lehrgangsinhalt:
Alle Teilnehmer lernen die wichtigsten Bestandteile des vorbeugenden, abwehrenden und organisatorischen Brandschutzes in Ihrem Unternehmen kennen.
Zum Lehrgangsinhalt der Ausbildung gehört ein theoretischer und ein praktischer Teil. Wir legen in unserer Ausbildung unseren Fokus auf betriebliche Feuerlöscheinrichtungen sowie betriebliche Besonderheiten.

Theoretischer Inhalt:
•Rechtsgrundlagen
•Aufgaben des Brandschutzhelfer
•Brand- und Löschlehrer
•Verhalten im Brandfall
•Feuerlöscher (Aufbau, Wirkungsweise, Unterschiede)
•Betriebliche Besonderheiten

 Praktischer Inhalt:
•Sichere Handhabung und Funktion von    unterschiedlichen Feuerlöscher
•Taktiken bei Lösch und Brandbekämpfung
•Übung am mobilen Feuerlöschtrainer
•Ggf. Übung an Firmen interne Löschsysteme

Schulungsort:
Gerne führen wir bei ausreichender Teilnehmerzahl die Schulung bei Ihnen im Betrieb durch. Hierfür benötigen wir ein geeigneten Medienraum und eine Freifläche von ca. 10×10 Meter.
Sollten Sie keine geeigneten Möglichkeiten haben, stellen wir Ihnen gerne Räumlichkeiten zur Verfügung. Sprechen Sie uns einfach an.

Kontaktieren Sie uns, wenn wir Ihr Interesse geweckt haben.

Links zum Thema Rechtsgrundlagen und weitere Informationen:

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