Allgemeine Geschäftsbediengungen

Allgemeine Geschäftsbediengungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

  • 1 Allgemeines
  1. Vertragspartner sind AMS SanDienst & Bonimed GbR, Albrecht & Steiner GbR Brockmannweg 14 46240 Bottrop  und der Kunde.
  2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung an den Kunden vorbehaltlos ausführen.
  3. Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Kunden zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
  4. Unsere Geschäftsbedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinn von § 310 Abs. 1 BGB, als auch Privatpersonen und Einzelkaufleuten.
  5. Der Kunde erklärt mit der Buchung in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen Tätigkeit zu handeln. Der Kunde ist verpflichtet, seine Unternehmereigenschaft und seine damit verbundene gesetzliche Versicherungspflicht gegenüber der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung auf unsere Anforderung hin nachzuweisen.
  • 2 Anmeldung / Elektronischer Geschäftsverkehr
  1. Unsere Angebote sind unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn wir die Buchung des Kunden bestätigt haben. Der Auftragsbestätigung steht die Durchführung des Lehrgangs/der Dienstleistung gleich.
  2. Die Präsentation unserer Dienstleistungen/Lehrgangsangebote auf den Online-Seiten stellt ebenfalls noch kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Buchung dar. Sie haben die Möglichkeit, auf unseren Internetseiten einen Lehrgang aus unserem Portfolio auszuwählen und freie Teilnehmerplätze zu buchen. Wenn Sie den gewünschten Lehrgang gefunden haben, können Sie unverbindlich auf „Zur Online-Anmeldung“ klicken. Lehrgangsinhalte können Sie dort jederzeit ansehen. Wenn Sie die Teilnahme am Lehrgang verbindlich buchen möchten, geben Sie zunächst Ihre Daten ein. Nach Eingabe Ihrer Daten und Auswahl der Zahlungsart (Begleichung durch BG/Begleichung ohne BG-Beteiligung) klicken Sie auf „Anmeldung speichern“. Durch Anklicken des Buttons „Anmeldung speichern“ geben Sie eine verbindliche Buchung über den Lehrgang bzw. den Teilnehmerplatz im Lehrgang ab.
  3. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir Ihre Buchung durch Auftragsbestätigung per Mail unmittelbar nach dem Erhalt Ihrer Buchung annehmen. Der Auftragsbestätigung steht die Durchführung des Lehrgangs gleich.
  4. Der Vertragstext wird auf unseren internen Systemen gespeichert und ist dort für Sie nicht zugänglich. Unsere AGB können Sie jederzeit auf unserer Kursübersichts-Seite einsehen und ausdrucken. Die Buchungsdaten und die AGB werden Ihnen auch in Textform zugesendet.
  5. Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Vertragssprache ist Deutsch.
  • 3 Lehrgangsgebühren – Zahlungsbedingungen
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, sind die Lehrgangsgebühren umsatzsteuerbefreit gem. § 4 Abs. 21 a) bb)) Umsatzsteuergesetz.
  2. Die gesetzliche Mehrwertsteuer wird ausschließlich in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen, wenn es sich nicht um eine Leistung nach § 4 Abs. 21 a) bb)) UStG handelt.
  3. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist die Lehrgangsgebühr sofort und ohne Abzug ab Rechnungserhalt zur Zahlung fällig. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend den Folgen des Zahlungsverzugs.
  4. Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden/Auftraggeber nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.
  • 4 Betriebliche Aus- und Fortbildung
  1. Für die Aus- und Fortbildung der betrieblichen Ersthelfer ist das jeweils gültige Abrechnungsformular bis zum Lehrgangsbeginn im Original und vollständig ausgefüllt beim Lehrgangsleiter abzugeben. Kopien werden nicht anerkannt. Anderweitige Lehrgänge, Seminare und Schulungen bedürfen der schriftlichen Anmeldung.
  2. Liegt das Abrechnungsformular nicht oder nicht korrekt ausgefüllt vor, erhalten die vom Auftraggeber entsendeten Teilnehmer keine Lehrgangsbescheinigung. Sollte das Abrechnungsformular nicht bis spätestens 14 Tage nach Abschluss des Lehrgangs nachgereicht worden sein, werden dem entsendenden Auftraggeber die Lehrgangsgebühren wie in §3 beschrieben zzgl. einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 10,0 % des Gesamtvolumens des Lehrgangs in Rechnung gestellt.
  3. Kommt der Kunde/Auftraggeber in Verzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche oder Rechte bleiben vorbehalten.
  4. Sollte die Berufsgenossenschaft nach durchgeführten Lehrgängen eine Zahlung allgemein oder für einzelne Teilnehmer/Mitarbeiter des entsendenden Auftraggebers ablehnen, müssen die anfallenden (Rest-)Kosten durch den entsendenden Auftraggeber in voller Höhe getragen werden. In diesem Fall gilt der Abrechnungssatz ohne BG.
  • 5 Lehrgangszeiten
  1. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten die Lehrgangszeiten der auf unserer Online-Kursübersicht auf der Internetseite www.ams-sandienst.de ausgewiesenen Uhrzeiten.
    Für Inhouse-Lehrgänge oder geschlossene Lehrgänge (siehe § 8) können andere Zeiten vereinbart werden, wobei die vorgegebenen Zeiten und gesetzlichen Regelungen eingehalten werden und die Zeiten dem Ausbilder/Dozenten zuzumuten sein müssen.
  2. Für die Änderung von Lehrgangszeiten außerhalb der gesetzlichen Arbeits- und Erholungszeiten gelten gesonderte Vereinbarungen, die der Schriftform unterliegen.
  • 6 Zertifikat / Bescheinigung
  1. Eine gesiegelte, unterschriebene gültige Teilnahmebescheinigung wird nur dann ausgestellt, wenn:
    1. die Lehrgangsgebühr vollständig entrichtet wurde (nicht BG)
    2. das Abrechnungsformular der BG oder der Gutschein der Unfallkasse vorliegt
    3. alle vermittelten Unterrichtsinhalte durch Anwesenheit des Teilnehmers besucht wurden.
  2. Die Regelungen aus § 3 und 4 (Abs. 2) finden hierbei besondere Berücksichtigung.
  • 7 Stornierung von Lehrgangsleistungen
  1. Die AMS SanDienst & Bonimed GbR kann wegen mangelnder Beteiligung der Kursteilnehmer, Verweigerungshaltung gegenüber praktischen Übungen, Unfähigkeit von Teilnehmern wegen körperlicher oder geistiger Einschränkungen, Gefährdung von Teilnehmern durch andere Teilnehmer oder Ausfall des Lehrgangsleiters von der Lehrgangsleistung zurücktreten bzw. den Lehrgang abbrechen. In diesem Fall wird eine ordnungsgemäße Bescheinigung über die Teilnahme am Lehrgang ausgestellt, die jedoch keine verbindliche Erste Hilfe-Bescheinigung gem. DGUV-V100-001 darstellt, da die vollständige Lehrgangszeit von 9 UE (à 45 min.) nicht eingehalten werden konnte oder praktische Übungen nicht absolviert wurden. Entsprechende Vermerke sind der Teilnahmebescheinigung zu entnehmen.
  2. Ansonsten gelten folgende Stornierungs- bzw. Ausfallgebühren der AMS SanDienst & Bonimed GbR
    1. – bis 21 Werktage vor Lehrgangsbeginn: kostenlos
    2. – bis 14 Werktage vor Lehrgangsbeginn: 50% der Lehrgangsgebühren
    3. – unter 7 Werktage vor Lehrgangsbeginn: volle Lehrgangsgebühr
  3. Sollte für den fehlenden Teilnehmer ein Ersatzteilnehmer gestellt werden können, so entfallen die Stornogebühren.
  4. Stornierungen durch Teilnehmer oder des entsendenden Unternehmens haben schriftlich zu erfolgen. Zur Wahrung der Frist genügt der rechtzeitige Eingang per Mail, Fax oder Post bei der AMS SanDienst & Bonimed GbR. Stornierungen am Lehrgangstag sind unzulässig.
  5. Erfolgt die Stornierung aufgrund eines regionalen Ereignisses (Siehe § 9), so trägt der Auftraggeber die Ausfallkosten in Höhe der gesamten bzw. vereinbarten Lehrgangsgebühr. Weitere Ausfallgebühren entfallen.
    Dies gilt nicht bei Umbuchung des Lehrgangs auf einen Ausweichtermin unter Berücksichtigung der Teilnehmerzahl.
  • 8 Inhouse-Lehrgänge / geschlossene Lehrgänge
  1. Für Inhouse-Lehrgänge (Lehrgänge, die in den Räumlichkeiten des Auftraggebers oder eines seiner Kooperationspartner stattfinden) bzw. für geschlossene Lehrgänge (Vereine, Firmen, Sportgruppen, etc.) in unseren Räumlichkeiten beträgt die Mindestteilnehmerzahl je Lehrgang 7 Teilnehmer Personen. Wird die Teilnehmerzahl unterschritten, hat der Vertragspartner die Differenz zu 7 Teilnehmern in Höhe der Lehrgangsgebühren ohne BG (Siehe § 3) zu tragen.
  2. Die maximale Teilnehmerzahl pro Lehrgang beträgt 20 Teilnehmer und darf nicht überschritten werden. Die jeweils geltenden Richtlinien der DGUV-V 304-001 (Ermächtigung von Stellen zur Ersthelferaus- und Fortbildung) sind hier gültig und anzuwenden.
  3. Der Auftraggeber hat bei Inhouse-Lehrgängen zu gewährleisten, dass die Räumlichkeiten den Anforderungen der DGUV-Vorschrift 304-001 genügen, die der Internetseite der DGUV zu entnehmen ist. Darüber hinaus müssen die Räumlichkeiten barrierefrei, mit ausreichender Beleuchtung, Belüftung, Beheizung, Sitz- und Schreibmöglichkeiten sowie mit der Möglichkeit der Darstellung durch die Medien Beamer oder Projektor ausgestattet sein.
  4. Bei Zuwiderhandlung gegenüber der DGUV-Vorschrift 304-001 übernimmt der Auftraggeber die volle Verantwortung gegenüber allen hiermit verbundenen Folgen, die aus der Nichteinhaltung von Teilnehmerzahl und Räumlichkeiten hervorgehen.
  5. Die AMS SanDienst & Bonimed GbR in Funktion als Ermächtigte Stelle zur Erste Hilfe Aus- und Fortbildung für betriebliche Mitarbeiter sowie für Bildungs- und Betreuungseinrichtungen für Kinder kann und darf eine Fortsetzung des Lehrgangs aufgrund Zuwiderhandlungen aus (4) unterbrechen. In diesem Fall haftet der Auftraggeber für den hierbei entstehenden Ausfallschaden gem. § 4.
  6. Bei Inhouse-Lehrgängen ausserhalb der kommunalen Gemarkung, in er der Auftragnehmer seinen Geschäftssitz (hier: Bottrop) hat, wird dem Auftraggeber eine Kostenpauschale der entstandenen Fahrtkosten des Ausbilders/Dozenten in Höhe von EUR 0,30/gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt. Diese Lehrgangsgebühren können und dürfen nicht an die zuständige Berufsgenossenschaft weitergegeben werden, sollte eine Begleichung der Lehrgangsgebühren gem. § 3 erfolgen.
  • 9 Kostenträger
  1. Im Fall möglicher Einschränkungen, die einer regulären Durchführung von Aus- und Fortbildungen, Seminaren, Lehrgängen oder Schulungen durch Auflagen von Behörden, Ämtern, Bundesländern oder dem Bund gleich welcher Art und Besonderheit insgesamt entgegen stehen, fallen die hierdurch entstehenden Mehraufwendungen kostenseitig an den Kunden/Auftraggeber.
  2. Dies gilt ausschließlich für den Fall, dass Behörden, Ämter und Unfallversicherungsträger (Berufsgenossenschaften/Unfallkassen) den mit den Auflagen verbundenen Mehraufwand kostenseitig ablehnen.
  3. Die AMS SanDienst & Bonimed GbR informiert den Auftraggeber im Vorfeld über diesen Mehraufwand und die hiermit verbundene Höhe der Mehrkosten. Dies geschieht schriftlich und/oder durch die Information auf unserer Internetseite z.B. im Buchungssystem.
  4. Die außerordentlichen Mehraufwendungen fallen an bei: Pandemien, Epidemien (begrenzt auf das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland) im Sinne des Infektionsschutzgesetzes (IfSG), Katastrophen im Sinne des Gesetzes über den Zivilschutz und die Katastrophenhilfe des Bundes (ZSKG) bzw. des Brandschutz-, Hilfeleistungs- und Katastrophengesetzes des Landes NRW (BHKG NRW), Terror- und Einsatzlagen, den Krieg- und Verteidigungsfall der Bundesrepublik Deutschland und regionalen Gefahrenereignissen in Kreisen und kreisfreien Städten.
  5. Gleichsam besteht eine außerordentliche Aufwendung für inhaltliche Anpassungen des zu vermittelnden Lehrstoffs am Lehrgangstag bzw. den Lehrgangstagen, die über die Inhalte der DGUV-V 304-001 hinausgehen. Dies betrifft vornehmlich Einrichtungen, die in der Sozialen Arbeit Ihr Tätigkeitsfeld ausüben, mit psychologisch, pathologisch oder anderweitig auffällig handelnden Klientel arbeiten, sowie alle Betriebe, deren Mitarbeiter den Tätigkeiten einer erhöhten Gefahrenlage am Arbeitsplatz ausgesetzt sind.
  6. Die Höhe der außerordentlichen Aufwendungen bemisst sich an der Kostenkalkulation des Mehraufwands durch die AMS SanDienst & Bonimed GbR, und unterliegt den jeweiligen Maßstäben des behördlich genehmigten Konzeptes und den damit verbundenen Mehrkosten, z.B. Hygienekonzepte auf Grundlage der CoronaSchVO NRW. Die jeweiligen Konzepte zur Absicherung des durchzuführenden Lehrgangs für unsere(n) Mitarbeiter und Lehrgangs-Teilnehmer können auf Wunsch vom Auftraggeber angefordert und eingesehen werden. Preisschwankungen bei der Fakturierung der außerordentlichen Aufwendungen resultieren aufgrund von Anpassungen der marktüblichen Einkaufspreise durch Zulieferer.
  7. Die Außerordentlichen Aufwendungen entfallen bei Rechnungslegung, sobald seitens Behörden, Ämtern und Unfallversicherungsträgern die gesetzlich angeordneten Auflagen und der damit verbundene Mehraufwand am Lehrgangstag ihre Gültigkeit verlieren.
  • 10 Haftungsausschluss
  1. Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der zugrundeliegende Vertrag ein Fixgeschäft im Sinn von § 286 Abs. 2 Nr. 4 BGB oder von § 376 HGB ist. Wir haften auch nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern als Folge eines von uns zu vertretenden Verzugs der Kunde berechtigt ist geltend zu machen, dass sein Interesse an der weiteren Vertragserfüllung in Fortfall geraten ist.
  2. Wir haften ferner nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Verzug auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht; ein Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen. Sofern der Verzug auf einer von uns zu vertretenden grob fahrlässigen Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  3. Wir haften auch dann nach den gesetzlichen Bestimmungen, soweit der von uns zu vertretende Verzug auf der schuldhaften Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht beruht; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
  4. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Kunden bleiben vorbehalten.
  5. Eine weitere Haftung auf Schadensersatz ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
  6. Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.
  7. Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
  8. Bei Teilnahme von Kindern oder Jugendlichen haften die Eltern für den Schadensfall, der durch Ihre Kinder im Rahmen der Teilnahme an einem Lehrgang der AMS SanDienst & Bonimed GbR ensteht. Darüber hinaus gelten die rechtlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes.
  9. Die AMS SanDienst & Bonimed GbR garantiert gem. DGUV-Vorschrift 304-001 das Vorhandensein einer Haftpflichtversicherung gegenüber eventuellen Ansprüchen des Auftraggebers aus Sach- oder Personenschäden gegenüber dem Auftragnehmer.
  10. Von Schadenersatz jeglicher Art ausgenommen ist die Absage / Stornierung von Lehrgängen seitens des Auftragnehmers aufgrund höherer Gewalt oder sonstigen betrieblichen Gründen, die eine Durchführung des Lehrgangs am Lehrgangstag naturbedingt unmöglich machen.
  • 11 Eigentumsvorbehaltssicherung
  1. Wir behalten uns das Eigentum an der Lehrgangsbescheinigung von Teilnehmern bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Vertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Teilnahmebescheinigung einzubehalten.
  2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Kunde/Auftraggeber für den uns entstandenen Ausfall.
  • 12 Gerichtsstand – Erfüllungsort
  1. Sofern der Kunde/Auftraggeber Kaufmann ist, ist unser Gerichtsstand Bottrop; wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitzgericht zu verklagen.
  2. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Rechts ist ausgeschlossen.
  3. Darüber hinaus gelten die jeweiligen rechtlichen Bestimmung der Deutschen Gesetzlichen Unfall-Versicherung, im Besonderen der Stabstelle „Qualitätssicherungsstelle Erste Hilfe“ der DGUV in ihrer Funktion als lizensierende Stelle der Ermächtigung als Ausbildungsstelle für die Erste Hilfe Aus- und Fortbildung in der Bundesrepublik Deutschland.
  • 13 Gültigkeit
  1. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) der AMS SanDienst & Bonimed GbR in ihrer hiermit vorliegenden Fassung ersetzt ausnahmslos die vorherige Fassung mit Stand 01.05.2020. Weitere Änderungen erfolgen vorbehaltlich gesetzlicher Anpassungen.